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5. Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Impressum
Inhaber:
Markus Hirschbichler
Am Markt 4
74523 Schwäbisch Hall
Tel: 0791/71717
UST-IdNR: DE356871608
Hausordnung
Mit Betreten der Diskothek Barfüßer Schwäbisch Hall bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die Hausordnung vollständig im rechtlichen Sinne an. Falls Sie nicht vollständig mit der Hausordnung einverstanden sind, bitten wir Sie dem Lokal fernzubleiben.
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskobesuches bitten wir Sie folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
1.
Den Anweisungen des Personals ist immer unverzüglich, ohne Diskussion und unbedingt Folge zu leisten. Der direkte Eingangsbereich an der Kasse ist aus Sicherheitsgründen und für einen reibungslosen Verlauf der Kontrollen, so gut es geht frei zu halten.
2.
Der Einlass kann verwehrt werden falls die Person in negativer Art und Weise auffällig wird und einen erhöhten Risikofaktor für den Geschäftsbetrieb aufweist. Dazu können beispielsweise unter anderem folgende Personen gezählt werden: Stark angetrunkene / alkoholisierte Personen. Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen. Personen die bereits Hausverbot haben. Personen die mehr als unpassend gekleidet sind. Es gibt bei uns keine strenge Kleiderordnung und Toleranz steht bei uns hoch im Kurs. Gegen kreative Kleiderauswahl hat niemand etwas, aber bei Bademänteln, Jogginghosen und Hausschuhen wäre es durchaus möglich dass der Eintritt verwehrt wird. Achten Sie einfach auf angemessene Kleidung. Gäste die Unruhe stiften, unflätig werden, sich gewalttätig oder sonst wie ehrverletzend benehmen, Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird auf Grundlage des Hausrechts durchgesetzt und beinhaltet ein sofortiges entfernen der Person aus den Räumlichkeiten der Diskothek Barfüßer Schwäbisch Hall, bei Bedarf auch mit Hilfe der Polizei. Das Hausverbot wird in der Regel mündlich ausgesprochen und bei besonders schweren Fällen per Einschreiben auch schriftlich mitgeteilt. Grobe Verstöße wie z.B. Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet und die Person wird für den verursachten Schaden unter Zuhilfenahme der Strafverfolgungsbehörden haftbar gemacht.
3.
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt. In der Disco erworbene Getränke dürfen nicht mit nach draußen genommen werden und sind ohne Ausnahme im Lokal zu verzehren.
4.
Die Diskothek sowie der Eingangsbereich vor der Türe werden während der Öffnungszeiten aufgrund mehrerer Vorkommnisse zu Sicherheitszwecken per Video überwacht. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Vorbeugung und der Aufklärung von Straftatbeständen. Die Aufnahmen können nur bei rechtlich relevanten Vorfällen und von berechtigten Personen bei der Geschäftsleitung eingesehen werden. Die Aufnahmen werden vollautomatisch erstellt und 72 Stunden später vollautomatisch wieder gelöscht. Das Personal sichtet die Aufnahmen nur persönlich bei gewichtigem und berechtigtem Interesse. Intimbereiche wie Toiletten werden selbstverständlich nicht videoüberwacht sondern werden bei dringendem Verdacht von unserem Personal kontrolliert. Bei Straftaten werden die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt.
5.
In der Diskothek werden Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Eintritt erklären Sie erst einmal grundsätzlich ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen auf unserer Webseite www.barfuesser-disco.de und auf den Webseiten unserer Eventpartner. Das Copyright aller Aufnahmen innerhalb der Disco sowie unmittelbar davor liegt bei der Diskothek Barfüßer und ihren Eventpartnern. Eine weitere Verbreitung ist generell untersagt und ist nur in enger Abstimmung mit den Copyrightinhabern sowie den abgebildeten Personen erlaubt. Falls sie im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, teilen sie dies bitte umgehend bei Kenntnis dem Fotografen oder dem Personal mit. Die Bilder werden dann zeitnah gelöscht und nicht veröffentlicht. Falls sie die Bilder erst später bei uns auf dem Internetauftritt www.barfuesser-disco.de entdecken und Sie ausnahmsweise nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte per Email mit der genauen Angabe, welches Bild von ihnen beanstandet wird. Für uns ist es als Schutz vor unberechtigten Löschanfragen unabdingbar, dass wir Sie als abgebildete Person identifizieren können. Schicken Sie uns bitte deshalb eine geschwärzte Kopie der Vorderseite ihres Personalausweises per Email. Für uns ist nur das Passfoto wichtig, alle anderen Daten, wie Name, Adresse, etc. sollten durch sie geschwärzt werden. Allerdings sollte für uns klar erkennbar sein, dass es sich um ein amtliches Dokument und nicht um eine Fälschung handelt. Natürlich steht es ihnen frei, sich persönlich bei uns während der Öffnungszeiten zu melden, damit wir nach einer Sichtprüfung ihrer Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Löschung des Bildes ermöglichen können.
6.
Auch beim kurzfristigen und nur vorübergehenden Verlassen der Disco ist ohne Ausnahme ein Kontrollstempel auf der Hand, Unterarm erforderlich. Dieser Stempel ist als Beleg für den bereits bezahlten Eintrittspreis anzusehen. Falls Sie beim Verlassen der Diskothek den Stempel mit einem Reinigungsmittel entfernt haben möchten, wenden Sie sich bitte an das Personal an der Garderobe/Türe. Ein Eintritt ohne Stempel ist nur an Tagen erlaubt, an denen der Eintritt frei ist oder wenn zu später Stunde der Eintritt freigegeben wurde.
7.
Der Besucher verpflichtet sich, das gesondert ausgehängte Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist unser Personal verpflichtet, Ausweiskontrollen durchzuführen um unsere Gäste auf Volljährigkeit zu überprüfen. Generell gilt: Personen unter 18 Jahren ist das Betreten der Diskothek Barfüßer untersagt. Ein Personalausweis ist immer mitzuführen.
8.
Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strikt verboten. Zur Kontrolle können stichprobenartige Durchsuchungen am Körper, der Kleidung und Taschen vom Personal gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Dies geschieht nur bei wirklich begründetem Verdacht. Bei Waffenbesitz erfolgt sofortiges Hausverbot.
9.
Im Brandfall sind die beschilderten Notausgänge zu benutzen. Eine Benutzung der Notausgänge ohne Notfall ist streng untersagt.
10.
Auf den zur Discothek gehörenden Flächen, einschließlich des Vorplatzes, sind der Besitz, die Einnahme oder die Weitergabe von Rauschgiften und Medikamenten die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verboten.
11.
Die Garderobe hat Mittwochs und Samstags, sowie an Specialevents (in der Regel Freitags) geöffnet und wird vom Personal beaufsichtigt. Während dieser Zeit haben Gäste keinen Zutritt zur Garderobe. Mäntel, Jacken, etc. sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 1 € erhoben. Pro abgegebenes Kleidungsstück erhält der Gast einen nummerierten Bon. Bitte haben sie dafür Verständnis, dass aufgrund des Arbeitsablaufes an der Garderobe Kleidungsgegenstände bei Verlust des Bons unter Umständen erst zu Beginn des nächsten Arbeitstages innerhalb der Öffnungszeiten wieder ausgegeben werden können. Ohne Bon liegt die Beweispflicht bei ihnen und eine sofortige Ausgabe des Kleidungsstückes ist meist nicht ohne weiteres möglich. Anderweitige Absprachen mit dem Personal werden hiervon nicht berührt. Für Wertgegenstände in der Garderobe wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, die Garderobe ist nur für Bekleidung gedacht. (Wertgegenstände können nach Absprache vom Personal im Safe in den Geschäftsräumen der Diskothek deponiert werden.)
12.
Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke und Wertgegenstände, welche nicht an der Garderobe oder beim Personal für die sichere Verwahrung abgegeben wurden, sowie an Tagen wo die Garderobe nicht geöffnet hat, wird ausgeschlossen. Die Garderobe darf dann zwar auf eigene Verantwortung benutzt werden, ein Anspruch auf Haftung tritt dann aber nicht ein.
13.
Unsere Öffnungszeiten erfahren sie am Eingang, beim Personal sowie auf der Webseite www.barfuesser-disco.de. Der Gast verpflichtet sich beim betreten der Diskothek Barfüßer Schwäbisch Hall, Getränke am Ende der Öffnungszeiten zügig auszutrinken oder gegebenenfalls stehen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, da wir als Betrieb sonst rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Getränke dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen. Eine Durchsage, dass die Räumlichkeiten bald schließen, ist von uns durchaus ernst gemeint.
Grundsätzliche Öffnungszeiten:
Mo: 21:30 Uhr- 3:00 Uhr
DI: 21:30 Uhr - 3:00 Uhr
Mi: 21.30 Uhr - 4.00 Uhr.
Do: 21.30 Uhr - 3.00 Uhr.
Fr: 21.30 Uhr - 5.30 Uhr.
Sa: 21.30 Uhr - 5.30 Uhr.
So: 21.30 Uhr - 3.00 Uhr.
Bei Sonderveranstaltungen und Feiertagen können abweichende Öffnungszeiten gelten.
14.
Die Besucher der Diskothek Barfüßer Schwäbisch Hall werden gebeten, sich beim Verlassen der Disco sowie auf dem Vorplatz leise zu verhalten. Eine Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft zu später oder früher Stunde sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Hausverbot oder Strafanzeige kann auch der belegt werden, der außerhalb der Diskothek für Ärger und Unmut sorgt. Grundsätzlich ist der Bereich vor der Diskothek kein Platz für Partys, sondern nur für das betreten und Verlassen der Räumlichkeiten gedacht.
15.
Falls Sie mit dem PKW oder Motorrad angereist sind, bitten wir Sie zu beachten, dass Alkohol die Fahrtüchtigkeit extrem beeinträchtigen kann. Wenn sie sich nicht mehr fahrtüchtig fühlen, sind wir natürlich gerne bereit Ihnen ein Taxi zu rufen.
16.
Das Verteilen von Werbung wie Flyern und ähnlichem Material ist erst einmal ausschließlich dem Personal erlaubt. Wird ohne Erlaubnis Werbung vor oder in den Räumlichkeiten der Diskothek Barfüßer Schwäbisch Hall verteilt, wird der Aufwand für die Beseitigung und Reinigung dem jeweiligen Verursacher oder Veranstalter in Rechnung gestellt.
17.
Öffnungszeiten, Events und ähnliche Infos sind an den ausgehängten Hinweisen und auf unserem Internetauftritt www.barfuesser-disco.de zu finden.
18.
Seit dem 1. August 2007 gilt in Baden-Württemberg in Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot. In den Innenräumen (Club Diskothek Barfüßer) herrscht ohne Ausnahme Rauchverbot.
Zusatz: Am 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot gekippt. Vorläufig ist nun eine Sonderregelung in Kraft, was es uns momentan bis auf weiteres ermöglicht einen abgetrennten Raucherraum im hinteren Teil der Disco anzubieten. Nur dort ist das rauchen erlaubt. Falls sich die Lokalitäten für den Raucherraum kurzfristig ändern, macht unser Personal Sie darauf aufmerksam. Bei Zuwiderhandlung droht Hausverbot.
19.
Falls in Ausnahmen persönliche Daten erhoben werden, bei Verlosungen, Gutscheinen, Newslettern, etc. werden die Daten von uns sorgfältig unter Verschluss gehalten und werden ausschließlich für den angegebenen Zweck benutzt. Eine Weitergabe findet nicht statt. Für den Internetauftritt www.barfuesser-disco.de gelten die rechtlichen Hinweise unter dem Punkt „Infos“.
Wir wünschen ihnen einen schönen Aufenthalt und viel Spaß. Bei Problemen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Personal.
Ihr Barfüßer Schwäbisch Hall Team
Hinweise für einen Besuch in der Club-Diskothek Barfüsser:
Rauchverbot:
Seit dem 1. August 2007 gilt in Baden-Württemberg in Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot. In den Innenräumen (Club Discothek Barfüsser) herrscht ohne Ausnahme Rauchverbot.
Zusatz:
Am 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot gekippt. Bis 2009 ist nun eine Sonderregelung in Kraft, was es uns momentan bis auf weiteres ermöglicht, einen abgetrennten Raucherraum anzubieten.
Einlassbedingungen:
Einlass grundsätzlich erst ab 18 Jahren.
Der Einlass kann verwehrt werden falls die Person in negativer Art und Weise auffällig wird und einen erhöhten Risikofaktor für den Geschäftsbetrieb aufweist. Dazu können beispielsweise unter anderem folgende Personen gezählt werden: Stark angetrunkene / alkoholisierte Personen. Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen.
Personen die mehr als unpassend gekleidet sind. Es gibt keine Kleiderordnung, und Toleranz steht bei uns hoch im Kurs, gegen kreative Kleiderauswahl hat niemand etwas, aber bei Bademänteln und Hausschuhen wäre es durchaus möglich dass der Eintritt verwehrt wird.
Den Anweisungen des Personals ist ohne lange Diskussion folge zu leisten.
Grobe Verstöße wie z.B. Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet.